Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren

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Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren

Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost Erweiterung OT Tiefenbronn

Öffentliche Bekanntmachung

Erneuter Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost Erweiterung“
und der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Tiefenbronn
im Regelverfahren nach § 2 BauGB

Veröffentlichung im Internet gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Tiefenbronn hat am 07.06.2024 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ sowie die örtlichen Bauvorschriften im Regelverfahren gem. § 2 BauGB gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. III BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

In seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Tiefenbronn beschlossen, den erneuten Entwurf des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans “Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ in der Gemeinde Tiefenbronn gem. § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB 
in der Zeit vom 21.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024 
im Internet erneut zu veröffentlichen.

Gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
in der Zeit vom 14.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024 
erneut beteiligt.

Gründe für die erneute Durchführung der Beteiligung sind insbesondere, dass im Plangebiet des „Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ kein Wohnen möglich sein wird.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen dazu sind auf der Homepage der Gemeinde Tiefenbronn unter 
https://www.tiefenbronn.de/leben-wohnen/rund-ums-bauen/bebaungsplaene-im-beteiligungsverfahren 
und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abruf- und einsehbar.

 

Bestandteil sind die folgenden vom Gemeinderat gebilligten Unterlagen:

 

1.        Entwurf Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost Erweiterung schriftlicher Teil vom 23.05.2024

2.        Entwurf Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost Erweiterung zeichnerischer Teil vom 23.05.2024

3.        Umweltbezogenen Informationen: 
           - Umweltbericht zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ vom 14.03.2024 mit Eingriffs- und
              Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Untersuchung 
           - Entwurf Auszug Artenschutz zum Umweltbericht Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ vom 18.03.2023

4.         Umweltbezogene Stellungnahmen:
a)        aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB 
            - Stellungnahme des LRA Enzkreis: Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz (Naturschutz: Artenschutz,
               Eingriff/Ausgleich, Grünflächen Biotopschutz), Umweltamt (Grundwasserschutz, Abwasser und Gewässer),
               Landwirtschaftsamt (Agrarstrukturelle Belange) 
            - Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg: Geotechnik, Boden, Grundwasser und allgemeine Hinweise
b)        aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
            - Stellungnahme des LRA Enzkreis: Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz (Naturschutz:
               Eingriff/Ausgleich, Grünflächen, Biotopschutz/FFH-Mähwiesen), Umweltamt (Grundwasserschutz, Abwasser und
               Gewässer), Landwirtschaftsamt (Agrarstrukturelle Belange)

 

Neben der Veröffentlichung im Internet, sind alle genannten Unterlagen zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Tiefenbronn, Bauamt, Zimmer 4/1, Gemmingenstr. 1, 75233 Tiefenbronn während der üblichen Dienststunden einsehbar.

Jeder kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen.

Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist beim Bürgermeisteramt Tiefenbronn abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch, per E-Mail an schroth(@)tiefenbronn.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich per Post unter Angabe der Adresse: Bürgermeisteramt Tiefenbronn, Bauamt, Gemmingenstr. 1, 75233 Tiefenbronn oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden. Falls die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bauamt bei der Gemeinde Tiefenbronn unter der Telefon-Nummer Telefonnummer: 07234 9500-31.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können gem. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ im Ortsteil Tiefenbronn unberücksichtigt bleiben.

 

Räumlicher Geltungsbereich:

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (nicht maßstäblich)

Anlage: Plan, Flurstücknr. muss ersichtlich sein

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ im Ortsteil Tiefenbronn in der Fassung vom 23.05.2024.

 

Ziele und Zwecke der Planung:

Um die Nachfrage nach gewerblichen Ansiedlungs- oder Umsiedlungswünschen decken zu können, soll das Gewerbegebiet nun nach Osten in Richtung Altebronnenwiesen erweitert werden. Ein weiteres dringendes Planerfordernis ergibt sich aus der Notwendigkeit der Netze BW, das Stromnetz in der Region zu ertüchtigen. Hierzu gibt es im betreffenden Planbereich einen idealen

Standort für die Errichtung eines Umspannwerkes. In diesem Zusammenhang kann die hier verlaufende 110 kV-Freileitung im Bereich der Gewerbeflächen als Kabel verlegt werden. Die gemäß Flächennutzungsplan mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes nach Osten soll in mehrere Bauabschnitte unterteilt werden.

Nach zwischenzeitlich konkretisierten Plänen der Netze BW für die Errichtung eines Umspannwerkes, soll daher in einem ersten Schritt Planungsrecht für einen ca. 3,3 ha großen Bauabschnitt 1 entlang der Robert-Bosch-Straße, zuzüglich der Fläche des Umspannwerks, geschaffen werden. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist dafür die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Verfahren:

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, da das Plangebiet im Außenbereich liegt. Hierzu war die Erstellung eines Umweltberichtes notwendig. Eine artenschutzrechtliche Voruntersuchung wurde zuvor ebenfalls durchgeführt. Gemäß diesen Auswertungen müssen neue Brutplätze und Nahrungshabitate für die Feldlerche außerhalb des Plangebietes umgesetzt werden.

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Erweiterungsgebiet Gewerbe mit insgesamt 10,6 ha enthalten. Von dieser Fläche soll nun ein erster Bauabschnitt mit 3,3 ha umgesetzt werden. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Datenschutz:

Soweit Sie personenbezogene Daten in Ihrer etwaigen Stellungnahme aufgrund der hier eröffneten Äußerungsmöglichkeit angeben, werden diese aufgrund von § 3 Abs. 2 BauGB zum Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes erhoben und verarbeitet.

Die Veröffentlichung im Internet dient insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit. Ihnen wird damit einhergehend die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Die Daten werden jedenfalls für die Dauer des Verfahrens und grundsätzlich für die Dauer der Wirksamkeit des Bebauungsplanes gespeichert; eine Löschung erfolgt jedoch frühestmöglich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Rahmen des weiteren Verfahrens über die Aufstellung Flachdachsatzung und insbesondere auch im Rahmen der Abwägung der Belange werden Ihre Daten von den am Verfahren beteiligten Stellen der Gemeinde Tiefenbronn und der hierzu eingeschalteten Dritten verarbeitet. Ihre Daten können daher auch Gegenstand und Inhalt sowohl einer öffentlichen Beratung im Gemeinderat als auch von Unterlagen sein, die von jedermann eingesehen werden können.

Im Falle einer gerichtlichen Überprüfung werden Ihre Daten vollständig mit den gesamten Verfahrensvorgängen an das zuständige Gericht übergeben.

Ihre Beteiligung am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ ist freiwillig. Da bei einer Stellungnahme Ihrerseits jedenfalls Ihre E-Mailadresse oder postalische Anschrift und ggf. auch Ihr Name insbesondere auch für eine sachgerechte Abwägung und auch für Ihre Inkenntnissetzung über das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 S. 4 BauGB) benötigt werden könnten, werden Sie gebeten, bei der Stellungnahme Ihre Namen und Ihre Anschrift anzugeben. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Angabe von Name und postalischer Adresse besteht klarstellend nicht. Sie können jedoch ggf. Rechtsnachteile erleiden, wenn Sie Name und postalische Adresse nicht angeben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen von der Gemeinde Tiefenbronn Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Artikel 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Artikel 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) zu verlangen. Sie können auch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen (Artikel 21 DSGVO). Eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 102932, 70025 Stuttgart, Poststelle(@)lfdi.bwl.de beschweren. Die betroffenen Rechte (mit Ausnahme des Beschwerderechts gegenüber dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) können Sie gegenüber der Gemeinde Tiefenbronn insbesondere postalisch, per E-Mail und per Telefax geltend machen. Es fallen dabei die entsprechenden Porto- bzw. Übermittlungskosten an.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Gemeinde Tiefenbronn, gesetzlich vertreten durch Herrn Bürgermeister Frank Spottek, Gemmingenstr. 1, 75233 Tiefenbronn, gemeindeverwaltung(@)tiefenbronn.de, Telefax: Faxnummer: 07234 9500-50.

Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Tiefenbronn, erreichen Sie per E-Mail unter datenschutz(@)tiefenbronn.de, per Telefax unter Faxnummer: 07234 9500-50, per Telefon unter Telefonnummer: 07234 9500-20 und per Post (Gemmingenstr. 1, 75233 Tiefenbronn).

 

Tiefenbronn, den 14.06.2024

Gez.

Frank Spottek
Bürgermeister

    

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost Erweiterung" - Schriftlicher Teil (PDF-Dokument, 1,74 MB, 12.06.2024)

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost Erweiterung" - Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 551,24 KB, 14.06.2024)

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg (PDF-Dokument, 399,34 KB, 29.02.2024)

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: Stellungnahme Landratsamt Enzkreis (PDF-Dokument, 353,44 KB, 12.06.2024)

Einholung Stellungnahme Landratsamt Enzkreis zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost Erweiterung" Gemeinde Tiefenbronn (PDF-Dokument, 105,43 KB, 12.06.2024)

Umweltbericht zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Untersuchung (PDF-Dokument, 2,61 MB, 12.06.2024)

Artenschutzuntersuchung zum Umweltbericht Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Ost“ (PDF-Dokument, 1,22 MB, 14.06.2024)