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Steuern & Gebühren

Grundsteuer

Grundsteuer A            400 v.H.

Grundsteuer B            330 v.H.

 

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer           340 v.H.

 

Hundesteuer

für den ersten Hund               96,00 €

für den zweiten Hund            192,00 €

Zwingersteuer                        288,00 €

 

Abwassergebühren

Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser                                3,30 €

Niederschlagswassergebühr je m² versiegelte Fläche            0,49 €

 

Wasserversorgungsgebühren

Wassergebühren je m³ Wasser zzgl. 7% MwSt.                    2,85 €

Je nach Wasserzählergröße fällt eine monatliche Grundgebühr an.

 

Verwaltungsgebühren

siehe Verwaltungsgebührensatzung

 

Kindergartengebühren

siehe Kindergartenordnung

 

Gebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

siehe Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

 

Gebühren für gemeindeeigene Räume und Gebäude

siehe Satzung über die Erhebung von Nutzungsgebühren für gemeindeeigene Gebäude und Räumlichkeiten

 

Bestattungsgebühren

siehe Bestattungsgebührenordnung

 

Haushaltsplan & Jahresabschluss

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan der Gemeinde Tiefenbronn stellt das wichtigste Planungsinstrument dar. Außerdem dient er dazu Steuersätze für das Haushaltsjahr festzusetzen. Für die Verwaltung ist der Haushalt insofern als Aufgaben und Maßnahmen bindend, soweit sie finanzielle Auswirkungen haben. Diese dürfen nur nach den im Haushalt getroffenen Festsetzungen durchgeführt werden.

Mit Hilfe des Haushaltes werden die zur Verfügung stehenden Mittel planmäßig auf die einzelnen Aufgabenbereiche, die eine Gemeinde zu erfüllen hat oder erfüllen will, verteilt.

Am 23. Februar 2024 wurde der Haushaltsplan 2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Tiefenbronn einstimmig beschlossen.

 

Haushalt 2024 (PDF-Dokument, 2,40 MB, 15.04.2024)

Haushaltspräsentation 2024 (PDF-Dokument, 2,13 MB, 15.04.2024)

 

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gemeinde Tiefenbronn fasst das externe Rechnungswesen innerhalb eines Rechnungsjahres zusammen. Hierbei wird die finanzielle Lage der Gemeinde dokumentiert und das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit abgebildet. Die Buchführung der Gemeinde wird in der kommunalen Doppik geführt.