Wahlschein zum Bürgerentscheid am 10. November 2024 beantragen
icon.crdate25.09.2024
Hier erhalten Sie Infos zum Wahlscheinantrag
Sie wollen Ihre Stimme beim Bürgerentscheid durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Nachfolgend (unter "Verfahrensablauf") finden Sie die Möglichkeiten, wie Sie einen Wahlschein beantragen können und welche Angaben notwendig sind.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie
- für den Bürgerentscheid wahlberechtigt sind und
- im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Verfahrensablauf
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- persönlich, vor Ort (jedoch nicht telefonisch)
- durch eine mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattete Vertretung
- schriftlich, per E-Mail oder Fax an Faxnummer: 07234 9500-50
Hinweis: Verwenden Sie das auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Formular. - per Online-Antrag
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind (sofern aus der Wahlbenachrichtigung bekannt)
Fristen
Sie können den Wahlschein bis spätestens zwei Tage vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen.
Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Abstimmungstag beantragen.
Erforderliche Unterlagen
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung